Heimat-Jahrbuch 2006

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Der Bockumer Deich muss saniert werden
Die Deichhöhe entspricht nicht mehr der erforderlichen Schutzhöhe – Spundwand soll Dichtheit und Stabilität erhöhen
Von Kristian Lütz

Die Hochwasserschutzdeiche am Rhein zwischen Düsseldorf-Wittlaer und Duisburg-Ehingen entsprechen nicht den heutigen Anforderungen, die an Deiche gestellt werden. Die Anlagen weisen Fehlhöhen gegenüber der erforderlichen Schutzhöhe auf und genügen nicht den standsicherheitstechnischen Erfordernissen. Der gesamte Deichabschnitt muss daher saniert werden.

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz lag früher im gesamten vom Deich geschützten Poldergebiet stadtübergreifend beim Deichverband Mündelheim. Aufgrund der Tragweite der anstehenden Sanierungsaufgabe hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Deichverband im Jahr 1996 aufgelöst und die Stadt Duisburg mit der Fortführung der Dienstgeschäfte des Deichverbandes, insbesondere aber mit der Aufstellung der Sanierungsplanung beauftragt. In einem Vertrag zwischen den Städten Duisburg und Düsseldorf wurden die Modalitäten der Planaufstellung und Kostenbeteiligung geregelt. Die Unterhaltungslast für die bestehenden Anlagen ging direkt auf die Kommunen über - in Düsseldorf ist der Stadtentwässerungsbetrieb für den Hochwasserschutz zuständig.

Ein wesentlicher Aspekt der Planung war die Frage, ob durch eine Deichrückverlegung dem Rhein Überflutungsräume zurückgegeben werden können, die eine günstige Auswirkung auf die Abflussverhältnisse beim Hochwasser hätten. Hierzu wurden mehrere mögliche Trassenvarianten für die Deichführung auf Duisburger Gebiet erarbeitet und durch eine Vielzahl von Fachgutachten die unterschiedlichen Vor- und Nachteile, Beeinträchtigungen und Auswirkungen untersucht. Die Rückverlegungsvarianten wurden der Öffentlichkeit vorgestellt und z.T. sehr kontrovers diskutiert. Nach einem langwierigen Planungs- und Abstimmungsprozess wurde im Frühjahr 2005 das formelle Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Düsseldorf eingeleitet.

Die Genehmigungsplanung sieht vor, den Deich auf ca. 2/3 seiner Länge in bestehender Trasse als sogenannter Dreizonendeich nach Vorgaben des Regelquerschnittes des Landes NRW völlig neu zu bauen. Im Bereich der Uerdinger Rheinbrücke der B 288 erfolgt eine Rückverlegung des Deiches in Richtung Mündelheim. Die Trasse der B 288 soll z.T. leicht nordwärts verlegt und aufgeständert werden. Im rückverlegten Bereich wird eine bei Hochwasser frei überflutbare Fläche als zusätzlicher Überschwemmungsraum für den Rhein gewonnen.

Deichverteidigungsweg Im Düsseldorfer Bereich musste aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse - die vorhandene Bebauung reicht teilweise bis unmittelbar an den Deichkörper heran - eine andere Lösung gefunden werden. Der vorhandene Deich bleibt bestehen. In den Deich wird mehrere Meter tief eine Spundwand hineingerammt, die die Dichtheit und Stabilität des Deiches sicherstellen soll. Die Spundwand wird ca. 0,5 m über die jetzige Deichkrone hinausragen, der sichtbare Teil wird mit Klinkersteinen verkleidet werden. Zwischen der Klinkermauer und den vorhandenen Grundstückszäunen kommt ein 3 m breiter sogenannter Deichverteidigungsweg, der für Kontroll- und Unterhaltungsaufgaben erforderlich ist und der für Fußgänger benutzbar sein soll. Der Rheinuferweg soll über eine Rampe an den Deichkronenweg angeschlossen werden.

Die Wegeführung und die Öffnung oder auch Schließung derselben für den Publikumsverkehr sorgten bereits im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens für sehr kontrovers geführte Diskussionen in Wittlaer. Der derzeit vorhandene Trampelpfad auf der Deichkrone wird von vielen Bürgern gern als Spazierweg benutzt. Die unmittelbar am Deich wohnenden Anlieger fühlen sich durch die Spaziergänger und Radfahrer in ihrer Wohn- und Lebensqualität beeinträchtigt. Auch die 0,5 m hohe Mauer wird von einigen Anliegern als Beeinträchtigung gesehen, der Blick auf den Rhein sei gestört. Hinzu kommen komplizierte Eigentumsverhältnisse an den Deichflächen.

Das Planfeststellungsverfahren dauert noch an. Die Planunterlagen sind im April/Mai 2005 öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegt worden. Es ist eine Vielzahl von Einwendungen erhoben worden, die z.Z. ausgewertet werden. Die vorgebrachten Vorschläge und Einwendungen werden im Erörterungstermin, der voraussichtlich Anfang 2006 stattfinden wird, behandelt.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens muss eine für alle tragbare Kompromisslösung gefunden werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Einsicht in die Notwendigkeiten des Hochwasserschutzes und die Kompromissbereitschaft der Beteiligten und Betroffenen zu einem Ausgleich zwischen dem privaten und öffentlichen Interesse führen wird. Dann kann das Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung zügig zum Abschluss gebracht und mit der Umsetzung der dringend erforderlichen Maßnahme begonnenen werden.