Heimat-Jahrbuch 2007

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Zwei Neubaugebiete in Wittlaer genehmigt
Bebauungspläne „Kaldenberger Hof” und „Am Kehrbesen” rechtskräftig
Von Ruth Orzessek-Kruppa

Im Juli 2006 wurden zwei Bebauungspläne rechtskräftig, die das vorhandene qualitativ hochwertige Wohnangebot Wittlaers in standortgemäßer und nachfragegerechter Weise ergänzen.

Kaldenberger Hof Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 5286/03 - Kaldenberger Hof - liegt südlich der Einbrunger Straße und östlich der Stadtbahnlinie U79 am Rande des Landschaftsschutzgebietes Schwarzbachaue. Mit dem Bebauungsplan wird die planungsrechtliche Grundlage für die Sanierung und den Umbau des Denkmals Kaldenberger Hof - einem ehemaligen Gutshof - in Wohnungen und Büronutzungen geschaffen. Weiterhin sind zur Abrundung der Siedlungsränder Alt-Einbrungens sowie zur Ergänzung des Angebotes an freistehenden hochwertigen Einfamilienhäusern in besonderer Lage insgesamt acht Einfamilienhäuser vorgesehen. Die Belange des Landschafts- und Denkmalschutzes erforderten ein besonders sorgfältiges Einfügen der neuen Einfamilienhäuser, aber auch der für die Umnutzung des Gutshofes zum Wohnen erforderlichen Stellplätze. Die Stellplatzanlage für die Hofanlage wurde unmittelbar an die Einbrunger Straße positioniert und durch Pflanzstreifen eingegrünt.

Von den acht Einfamilienhäusern wurden fünf westlich des Hofes in lockerer Anordnung gruppiert. Die anderen drei wurden mit Abstand zum Hof und, durch Pflanzstreifen eingegrünt, am bestehenden östlichen Siedlungsrand angeordnet und definieren ihn neu. Hier konnte nach Einwendungen von Nachbarn im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Satzungsbeschluss noch eine Optimierung im Sinne der Nachbarschaft durch Verschiebung eines geplanten Baukörpers und Festsetzung einer zusätzlichen Abpflanzung erreicht werden.

Durch die Anordnung und Eingrünung der Neubebauung wird das Kulturdenkmal „Rittergut Kaldenberg” von der Schwarzbachaue her weiterhin als freistehender Baukörper erlebbar bleiben; das Überschwemmungsgebiet des Schwarzbaches bleibt unberührt. Die Umsetzung des Planes beginnt derzeit mit der Sanierung des ehemaligen Herrenhauses, anschließend werden die Seitenflügel denkmalgerecht um- und ausgebaut. Die Einfamilienhäuser beabsichtigt der Eigentümer erst zu einem späteren Zeitpunkt zu realisieren.

Am Kehrbesen Mit der Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 5187/016 - Am Kehrbesen - wird im Stadtgrundriss eine Lücke zwischen Wittlaer und Einbrungen durch ein neues Einfamilienhausgebiet geschlossen. Im Süden des Plangebietes befindet sich der Stadtbahnhaltepunkt, mit dem Fahrgäste in 23 Fahrminuten die Düsseldorfer City erreichen können. Im Norden schließt sich die offene Niederrhein-Landschaft an. Diesen Merkmalen Rechnung tragend wurde das Gebiet in seiner Dichte gegliedert: Im Norden freistehende Einfamilienhäuser, im Süden am Haltepunkt eine eher kompaktere maximal zweigeschossige Bebauung, die neben dem Wohnen auch der Aufnahme das Wohnen ergänzender Nutzungen (z. B. Läden kleiner als 350 m², Praxen, Dienstleistungsbetriebe wie Frisör, Reinigung usw.) dienen kann.

Die Duisburger Landstraße/B 8 im Westen und die Stadtbahnlinie U 79 im Osten stellen auf der einen Seite eine hervorragende Verkehrsanbindung des Plangebietes dar. Auf der anderen Seite resultieren aus ihnen die wesentlichen Probleme des Bebauungsplanverfahrens, denn sie erfordern auf beiden Seiten des Plangebietes Schallschutzvorkehrungen. Mit Blick auf den sukzessiv weiter vorangetriebenen Weiterbau der B 8n war insbesondere die im Bebauungsplan zur Duisburger Landstraße festgesetzte Lärmschutzeinrichtung von Beginn des Planverfahrens an höchst umstritten. Trotz mehrfachen und intensiven Hinterfragens musste ihre Erforderlichkeit bestätigt werden. Zum einen ist zum heutigen Zeitpunkt der Lückenschluss zur A 59 rechtlich noch nicht gesichert, zum anderen wird der Lückenschluss zwar eine deutliche Entlastung der Duisburger Landstraße bewirken, sie wird jedoch eine Haupterschließungsstraße bleiben. Um den Qualitätsansprüchen der geplanten Einfamilienhausbebauung auch im Außenraum Rechnung zu tragen, wird ein Schutz der Gartenbereiche auch dann noch notwendig sein.

Vor diesem Hintergrund musste im Bebauungsplan eine Lärmschutzeinrichtung festgesetzt werden und für die Stadtplanung galt es, eine dem Standort angemessene Lösung zu finden. Die ausgewählte Lösung greift Heckenstrukturen von der gegenüber liegenden Straßenseite auf und ist eine beidseitig begrünte mit Erde gefüllte Stahl-Konstruktion, die nach Anwachsen die Optik einer Efeuhecke bietet und - wie die realisierten Beispiele aus Neuss und Hilden zeigen - nicht als künstliche Konstruktion wahrgenommen wird. Durch ihren Aufbau ist sie schallabsorbierend, so dass Schallreflektionen vermieden und zudem keine dauerhafte Basis für Graffitis geboten wird. Durch die davor erhaltene Baumreihe und eine ergänzende Bepflanzung mit anderen Rankpflanzen wird kein monotoner Eindruck entstehen.

Der städtebauliche Entwurf beinhaltet ca. 160 Wohneinheiten (WE), überwiegend in Form von Doppelhäusern, ergänzt durch freistehende Einfamilienhäuser und wenige Reihenhausgruppen. Durch die Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen kann einer späteren unzumutbaren Nachverdichtung wirksam begegnet werden. Das Gebiet wird durch zwei öffentliche Grünflächen - die eine mehr Parkanlage, die andere Spielplatz - gegliedert und durch eine Kindertagesstätte (Kita) familiengerecht vervollständigt. Die Erschließungsmaßnahmen haben bereits begonnen und die Vermarktung des Gebietes läuft hervorragend an.

Mit diesen beiden Baugebieten wird die Siedlungsentwicklung Wittlaers abgerundet.